Medicus curat, natura sanat

Die Ausbildung in der
Norddeutschen Heilpraktikerschule!

Eine selbständige Ausübung der Heilkunde ist in Deutschland – neben dem Arzt und dem Psychotherapeuten nur dem Heilpraktiker erlaubt. Grundlage hierfür ist das Heilpraktikergesetz (HPG) vom 17.02.1939.

Die Prüfung
» Weitere Informationen
Zielgruppe
» Weitere Informationen
Voraussetzungen
» Weitere Informationen