Wichtige Aspekte und Vorausetzungen für die Zulassung zum Heilpraktiker
Als Vorraussetzung, um Heilpraktiker zu werden, ist eine erfolgreiche Überprüfung durch den Amtsarzt des zuständigen Gesundheitsamtes erforderlich.
Zur Prüfung beim Gesundheitsamt darf sich anmelden, wer:
- mindestens das 25. Lebensjahr vollendet hat
- mindestens einen Hauptschulabschluß erlangt hat
- Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses (schwere strafrechtliche Verfehlungen schließen die Zulassung aus) - Das Führungszeugnis darf nicht älter als zwei Wochen vor dem schriftlichen Prüfungstermin ausgestellt werden
- Vorlage eines aktuellen Gesundheitszeugnisses Hindernis: ansteckende Krankheiten, Suchtleiden
- Ausländische Mitbürger müssen eine gültige Aufenthaltsgenehmigung vorlegen